Zum Inhalt springen
Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform Punkt Immobilien, einschließlich der zugehörigen Stadt-Domains im DACH-Raum, sowie der geschlossenen Netzwerk-Plattform für lizensierte Makler. Betreiber und Vertragspartner ist Paul Rinninger, handelnd unter Eye Catcher Studios (Marke: Punkt Immobilien), Carl-Orff-Ring 189, 87616 Marktoberdorf, Deutschland (im Folgenden „Punkt Immobilien“ oder „wir“). Vertragspartner sind je nach Funktion entweder Eigentümer/Käufer („Suchende“) oder lizensierte Makler („Makler“). Die Nutzung setzt unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus. Suchende sichern zu, dass sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind; Makler handeln als Unternehmer (§ 14 BGB).

2. Vertragsgegenstand & Abgrenzung

Punkt Immobilien betreibt ein digitales Vermittlungs- und Netzwerk-Angebot, das qualifizierte Kontakte (Leads) zwischen Eigentümern/Käufern und lizensierten Maklern herstellt und Maklern Werkzeuge zur Mandatsbearbeitung, Vernetzung und Off-Market-Vermarktung bereitstellt. Punkt Immobilien ist selbst kein Makler im Sinne des § 34c GewO und wird nicht Vertragspartei von Kauf-, Miet- oder Maklerverträgen zwischen Eigentümern, Käufern und Maklern. Die Plattform vermittelt ausschließlich den Kontakt und stellt digitale Werkzeuge bereit. Grundsatz: Registrierung, Basisnutzung und das Anlegen von Objekt-Entwürfen sind für Makler kostenfrei. Entgeltpflichtig ist ausschließlich die Veröffentlichung eines Objekts: 19,00 € netto je aktivem Objekt und angefangenem Kalendermonat, zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Eine Erfolgs- oder Abschlussprovision fällt nicht an. Vertragsschluss: Ein Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Nutzer das jeweilige Online-Formular vollständig ausfüllt und absendet und Punkt Immobilien dies durch eine Bestätigungs-E-Mail oder die Freischaltung des Zugangs annimmt. Für Eigentümer und Käufer entsteht ein unentgeltlicher Vermittlungsvertrag. Für Makler entsteht mit der Freischaltung ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die Basisfunktionen. Ein entgeltlicher Vertrag über die Veröffentlichung eines Objekts kommt gesondert dadurch zustande, dass der Makler im Bezahlvorgang die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ betätigt und Punkt Immobilien die Buchung in Textform bestätigt (Ziffer 7). Ohne diese Betätigung entsteht keine Zahlungspflicht.

3. Leistungen für Eigentümer & Käufer

Eigentümer und Käufer können über die Plattform kostenlos eine Markteinschätzung anfordern, ein Verkaufs- bzw. Suchinteresse hinterlegen und an einen geprüften Makler im Netzwerk vermittelt werden. Die Nutzung dieser Funktionen ist unverbindlich und kostenfrei; es entstehen keine Zahlungspflichten gegenüber Punkt Immobilien.

4. Leistungen für Makler (Netzwerk)

Die Netzwerk-Plattform stellt Maklern insbesondere bereit: - Profil- und Lizenzverifizierung - Empfang qualifizierter, exklusiv zugeordneter Leads - digitale Deal-Räume mit Audit-Log - KI-gestützte Werkzeuge (KI-Staging, Auto-Anlage, Auto-Text, Smart-Match) - Off-Market-Schalter (pro Mandat zwischen öffentlicher Sichtbarkeit und reinem Maklernetzwerk umschaltbar) - Makler-zu-Makler-Tausch- und Empfehlungsmechanik mit vorab transparenter Provisions-Teilung - DACH-weite Reichweite und Empfehlungsverkehr Punkt Immobilien übernimmt keine Gewähr für Echtheit, Ernsthaftigkeit, Bonität oder Abschlusswahrscheinlichkeit übermittelter Leads; die Bewertung von Identität, Zahlungsfähigkeit und Seriosität der Beteiligten obliegt dem Makler.

5. Pflichten der Makler

Mit der Registrierung sichert der Makler zu: - eine gültige Maklererlaubnis (DE: § 34c GewO; AT: aufrechte Gewerbeberechtigung; CH: kantonale Bewilligung sofern erforderlich; LI: FMA-Bewilligung sofern erforderlich), - vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zur eigenen Person und Tätigkeit, - eigenverantwortliche, sorgfältige Bearbeitung übermittelter Leads, - strikte Vertraulichkeit, insbesondere bei Off-Market-Objekten und in Deal-Räumen, - DSGVO-konformen Umgang mit übermittelten Lead-Daten (als eigenständig Verantwortlicher ab Übernahme), - unverzügliche Information bei Wegfall der Lizenz oder anderer rechtlicher Voraussetzungen.

6. Keine Eigentums- und Grundbuchprüfung

Punkt Immobilien ist eine Vermittlungsplattform und prüft nicht die Eigentumsverhältnisse, Grundbucheintragungen, Belastungen, Lasten, Rechte Dritter oder den sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Status eines Objekts. Punkt Immobilien holt keine Grundbuchauszüge ein und übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein eingestelltes Objekt frei von Rechten Dritter ist oder dass der jeweilige Anbieter zur Veräußerung oder Vermietung berechtigt ist. Die Einholung aktueller Grundbuchauszüge sowie die Prüfung von Eigentum, Verfügungsbefugnis, Belastungen und Lasten obliegt allein dem Makler. Der Makler hat sich vor einer Vermittlungstätigkeit eigenverantwortlich von der Berechtigung des Anbieters und vom rechtlichen Status des Objekts zu überzeugen. Soweit über die Plattform gleichwohl eigentums-, grundbuch- oder belastungsbezogene Daten dargestellt, zugänglich gemacht oder weitergeleitet werden — etwa aus Angaben des Anbieters, aus Drittquellen oder über Schnittstellen —, erfolgt dies ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Verbindlichkeit. Solche Daten ersetzen nicht die eigene Prüfung des Maklers und begründen keine Prüf- oder Verifikationspflicht von Punkt Immobilien. Die gesetzliche Haftung von Punkt Immobilien nach Maßgabe von Ziffer 19 bleibt unberührt.

7. Provisionsmodell und Provisionssicherung

7.1 Registrierung, Verifizierung, Basisnutzung, das Anlegen und Bearbeiten von Objekt-Entwürfen sowie die Kontakt- und Terminverwaltung sind für den Makler kostenfrei. Es besteht keine Mindestlaufzeit und keine Einrichtungsgebühr. 7.2 Für jedes aktive Objekt schuldet der Makler ein Entgelt von 19,00 € netto je angefangenem Kalendermonat, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. 7.3 Ein Objekt ist aktiv, sobald es der Makler über die Plattform veröffentlicht hat, und bleibt aktiv bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem er die Veröffentlichung beendet. Nicht veröffentlichte Objekte (Entwürfe, archivierte und depublizierte Objekte) sind nicht aktiv und lösen kein Entgelt aus. Maßgeblich ist der in der Plattform ausgewiesene Veröffentlichungsstatus; er ist dem Makler jederzeit einsehbar. 7.4 Abgerechnet wird monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Punkt Immobilien stellt für jeden Abrechnungszeitraum eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis elektronisch bereit; der Makler stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. 7.5 Punkt Immobilien kann die Entgelte mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Makler kann die betroffenen Buchungen bis zum Wirksamwerden ohne Einhaltung einer Frist beenden; erhöhte Entgelte gelten nur für Abrechnungszeiträume, die nach dem Wirksamwerden beginnen. 7.6 Die Buchung verlängert sich automatisch um jeweils einen Kalendermonat, solange das Objekt veröffentlicht ist. Der Makler kann die Veröffentlichung jederzeit in der Plattform beenden; die Buchung endet dann mit Ablauf des laufenden Kalendermonats. Eine anteilige Rückerstattung für den laufenden Monat erfolgt nicht. 7.7 Gerät der Makler mit der Zahlung in Verzug, kann Punkt Immobilien Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen. Punkt Immobilien kann veröffentlichte Objekte nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung depublizieren, solange der Verzug andauert. Die Daten des Maklers bleiben dabei unverändert erhalten und abrufbar. 7.8 Die Regelungen dieser Ziffer verpflichten ausschließlich den Makler als Unternehmer (§ 14 BGB). Gegenüber Suchenden (Verbrauchern) entstehen keine Zahlungspflichten. 7.9 Übergangsregelung: Eine Erfolgs- oder Abschlussprovision schuldet der Makler nicht. Für Hauptverträge, die vor dem Umstellungsstichtag wirksam zustande gekommen sind, gilt die Provisionsvereinbarung in der Fassung Juni 2026 fort; sie bleibt als Archivfassung unter „Provisionsvereinbarung“ abrufbar. Die nachstehenden Melde-, Nachweis- und Sicherungspflichten gelten ausschließlich für diese Altfälle. Für Altfälle gilt: Eine Provision steht Punkt Immobilien ausschließlich dann zu, wenn aufgrund eines über die Plattform vermittelten Kontakts oder Leads ein Hauptvertrag (insbesondere Kauf- oder Mietvertrag über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt) wirksam zustande kommt. Maßgeblich ist die Ursächlichkeit des über die Plattform vermittelten Kontakts für den Abschluss. Höhe, Bemessungsgrundlage und Fälligkeit der Provision richten sich nach der gesonderten Provisionsvereinbarung (abrufbar unter „Provisionsvereinbarung“), die der Makler bei Aufnahme der Zusammenarbeit abschließt. Diese AGB und die Provisionsvereinbarung gelten ergänzend; bei Widersprüchen über Höhe, Bemessungsgrundlage oder Fälligkeit geht die individuelle Provisionsvereinbarung vor. Die Melde-, Nachweis- und Sicherungspflichten dieser Ziffer gelten unabhängig hiervon fort. Der Makler zeigt den Abschluss eines provisionsauslösenden Hauptvertrags unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in Textform über die Plattform an. Punkt Immobilien kann den Nachweis von Abschluss und Provisionshöhe verlangen; der Makler legt hierzu auf Anforderung geeignete Unterlagen vor (z. B. in geeigneter Weise geschwärzte Vertragskopien oder eine schriftliche Bestätigung der wesentlichen Eckdaten). Datenschutz- und berufsrechtliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt und sind dabei zu wahren. Provisionssicherung und Umgehungsschutz: Wird ein über die Plattform vermittelter Lead oder Kontakt durch den Makler oder einen mit ihm verbundenen Dritten außerhalb der Plattform fortgeführt und kommt es hieraus innerhalb von zwölf Monaten nach der erstmaligen Vermittlung des Kontakts zu einem provisionsauslösenden Hauptvertrag, bleibt der Provisionsanspruch von Punkt Immobilien bestehen, als wäre der Abschluss über die Plattform dokumentiert worden. Dies gilt auch bei Abschluss über ein anderes Objekt desselben Anbieters, über einen anderen Beteiligten auf Anbieterseite oder über einen vom Makler eingeschalteten weiteren Makler, sofern der vermittelte Kontakt zumindest mitursächlich war. Dem Makler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Abschluss nicht auf dem vermittelten Kontakt beruht. Die Regelungen dieser Ziffer verpflichten ausschließlich den Makler als Unternehmer (§ 14 BGB). Gegenüber Suchenden (Verbrauchern) entsteht kein Provisions- oder Vergütungsanspruch von Punkt Immobilien.

8. Empfehlungs- und Tauschvergütung Makler-zu-Makler

Im Rahmen der Makler-zu-Makler-Mechanik vereinbaren die beteiligten Makler den Provisions-Split vorab transparent über die Plattform. Punkt Immobilien dokumentiert diesen Split revisionssicher, wird aber nicht Schuldner oder Treuhänder der zwischen den Maklern fließenden Provision, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Der Umgehungsschutz nach Ziffer 7 gilt entsprechend für Makler-zu-Makler-Konstellationen: Der Provisionsanspruch von Punkt Immobilien bleibt auch dann bestehen, wenn ein vermittelter Kontakt an einen weiteren Makler weitergegeben und der Hauptvertrag innerhalb der Frist nach Ziffer 7 unter dessen Beteiligung geschlossen wird. Die transparente Vergütungsteilung zwischen den Maklern lässt den Anspruch von Punkt Immobilien unberührt.

9. Steuern

Sämtliche an Punkt Immobilien zu zahlenden Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Ist der Makler Unternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands, richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den gesetzlichen Vorschriften; in diesen Fällen kann die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen (Reverse Charge). Der Makler stellt Punkt Immobilien hierfür eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bereit und teilt Änderungen unverzüglich mit. Für seine eigenen steuerlichen Pflichten (insbesondere Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer) ist jeder Makler selbst verantwortlich.

10. Werkzeuge und Inhalte; Verantwortung des Maklers

Die über die Plattform bereitgestellten Werkzeuge — insbesondere KI-gestützte Exposé- und Texterstellung, KI-Bildoptimierung und virtuelles Home Staging (Hinzufügen oder Entfernen von Möbeln, Austausch von Himmel oder Tageszeit, Declutter), KI-gestützte Immobilienbewertung, Listing-Assistent, juristischer Assistent (Legal-Copilot) sowie sonstige Generierungs- und Bearbeitungsfunktionen — sind unverbindliche Hilfsmittel. Sie ersetzen nicht die fachliche, rechtliche und kaufmännische Prüfung durch den Makler. Für sämtliche Inhalte, die der Makler über die Plattform erstellt, bearbeitet, nutzt, freigibt oder veröffentlicht — insbesondere Texte, Bilder, Ergebnisse virtuellen Stagings, Bildbearbeitungen, Bewertungen und Exposés —, ist allein der Makler verantwortlich und haftbar. Mit Freigabe oder Veröffentlichung macht sich der Makler den Inhalt zu eigen. Punkt Immobilien stellt insoweit nur das Hilfsmittel bereit und übernimmt keine Haftung für die verwendeten oder veröffentlichten Inhalte; Ziffer 19 bleibt unberührt. Der Makler sichert zu, dass er an allen verwendeten oder veröffentlichten Inhalten über sämtliche erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verfügt und dass die Inhalte rechtmäßig, richtig und nicht irreführend sind und keine Rechte Dritter verletzen. Digital erzeugte, virtuell möblierte oder wesentlich bearbeitete Bilder (insbesondere virtuelles Home Staging, Entfernen oder Hinzufügen von Einrichtung, Austausch von Himmel oder Tageszeit) sind vom Makler bei Veröffentlichung klar und deutlich als digital bearbeitet bzw. virtuell gestaltet zu kennzeichnen, damit keine Irreführung über den tatsächlichen Zustand des Objekts entsteht. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Verbots irreführender geschäftlicher Handlungen nach §§ 5, 5a UWG, ist allein der Makler verantwortlich. Als „Beta“, „experimentell“ oder „Vorschau“ gekennzeichnete Funktionen werden ohne Gewähr für Eignung, Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit und ohne Beschaffenheitsgarantie bereitgestellt. KI-gestützte Markt- und Preiseinschätzungen sind unverbindliche, automatisiert erzeugte Schätzungen und stellen kein Wertgutachten dar. Ausgaben des juristischen Assistenten sind unverbindliche Informationen und stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Diese Ziffer regelt Pflichten des Maklers als Unternehmer (§ 14 BGB).

11. Nutzungsregeln und verbotene Inhalte

Dem Nutzer ist insbesondere untersagt: das Einstellen falscher, irreführender, doppelter oder nicht autorisierter Inserate; das Hochladen rechtswidriger oder rechtsverletzender Inhalte; das automatisierte Auslesen, Vervielfältigen oder Weiterverwenden von Plattforminhalten (Scraping, Crawling, Data-Mining); das Einschleusen von Schadsoftware; jede Handlung, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigt; sowie die Nutzung der Plattform oder übermittelter Kontaktdaten für unzulässige Werbung oder zweckfremde Zwecke. Punkt Immobilien ist berechtigt, bei Verstößen betroffene Inhalte zu entfernen oder unsichtbar zu schalten und den Account nach Maßgabe von Ziffer 28 zu sperren oder zu kündigen. Eine Verpflichtung zur Vorabprüfung trifft Punkt Immobilien nicht. Schadensersatz- und Freistellungsansprüche bleiben unberührt.

12. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot

Der Makler stellt sicher, dass von ihm eingestellte Inhalte, Such- und Auswahlkriterien sowie die Bearbeitung von Suchenden dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und den jeweiligen lokalen Gleichbehandlungsvorschriften entsprechen. Unzulässig sind insbesondere Benachteiligungen wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Punkt Immobilien ist berechtigt, Inhalte, die gegen dieses Verbot verstoßen oder einen entsprechenden Anschein erwecken, ohne vorherige Ankündigung zu entfernen oder unsichtbar zu schalten. Eine Pflicht zur Vorabprüfung besteht nicht.

13. Geldwäscherechtliche Pflichten

Der Makler ist für die von ihm betreuten Geschäfte Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) bzw. der entsprechenden lokalen Vorschriften und erfüllt die ihm obliegenden Pflichten (insbesondere Identifizierung der Vertragsparteien, Risikobewertung, Aufzeichnung und Meldepflichten) eigenverantwortlich und auf eigene Kosten. Punkt Immobilien ist hinsichtlich der vom Makler vermittelten oder abgeschlossenen Immobiliengeschäfte nicht Verpflichteter und übernimmt insoweit keine geldwäscherechtlichen Prüfpflichten. Die Bereitstellung von Werkzeugen (z. B. Dokumenten-Risiko-Scan) entbindet den Makler nicht von seinen eigenen GwG-Pflichten.

14. Syndizierung an Drittportale

Die Plattform ermöglicht die Übertragung von Inseraten an Drittportale (z. B. ImmoScout24, Immowelt, Immonet, Kleinanzeigen) sowie Import und Export im OpenImmo-Format. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der übertragenen Inhalte sowie für die Einhaltung der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen des Drittportals ist allein der Makler verantwortlich. Punkt Immobilien hat auf Verfügbarkeit, Schnittstellen, Freigabe- oder Ablehnungsentscheidungen sowie Gebühren der Drittportale keinen Einfluss und haftet nicht für Ablehnung, Verzögerung, Sperrung oder Ausfall der Übertragung oder Veröffentlichung. Vertragsverhältnisse mit den Drittportalen bestehen unmittelbar zwischen Makler und Portalbetreiber.

15. Zugangsdaten und Account-Sicherheit

Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und gibt sie nicht weiter. Handlungen, die über seinen Account vorgenommen werden, werden ihm zugerechnet, soweit er sie zu vertreten hat. Bei Verdacht auf Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten informiert der Nutzer Punkt Immobilien unverzüglich und ändert sein Passwort. Gegenüber Suchenden (Verbrauchern) gelten die gesetzlichen Haftungsgrundsätze; eine Zurechnung erfolgt nur bei schuldhaftem Verhalten.

16. Verfügbarkeit der Plattform

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, garantieren jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Geplante Wartungsfenster und kurzfristige Unterbrechungen wegen technischer Störungen bleiben vorbehalten.

17. Systemausfälle, technische Störungen und Vermögensschäden

Punkt Immobilien gewährleistet keinen ununterbrochenen Zugang zur Plattform (Ziffer 16). Ausfallzeiten, Störungen, vorübergehende Nichtverfügbarkeit von Daten oder Funktionen, Wartungsfenster sowie technische Fehler begründen — vorbehaltlich der nachstehenden Absätze — keine Haftung von Punkt Immobilien, insbesondere nicht für hieraus entstehende Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Provisionen oder sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden des Maklers. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei lediglich fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Makler regelmäßig vertrauen darf, haftet Punkt Immobilien begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für Vermögensschäden aus Systemausfällen und technischen Störungen ausgeschlossen. Diese Ziffer ergänzt Ziffer 19 und gilt ausschließlich gegenüber Maklern als Unternehmern (§ 14 BGB).

18. Datensicherung, Datenexport und Löschung nach Vertragsende

Der Makler ist für die Sicherung der von ihm eingestellten oder erzeugten Daten selbst verantwortlich und hält eigene Sicherungskopien vor. Eine über die branchenübliche Sicherung hinausgehende Gewähr für dauerhafte Speicherung übernimmt Punkt Immobilien nicht; für Datenverlust haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 19, wobei der typischerweise erforderliche Wiederherstellungsaufwand auf Basis ordnungsgemäßer Sicherungen des Maklers maßgeblich ist. Nach Vertragsende kann der Makler die von ihm eingestellten Inserate, Kontakte und Deal-Daten innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format exportieren. Nach Ablauf ist Punkt Immobilien berechtigt und — vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie der Pflichten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Ziffer 21) — verpflichtet, die Daten zu löschen. Daten, die andere Nutzer betreffen (z. B. dokumentierte Provisions-Splits, Audit-Logs), bleiben hiervon unberührt.

19. Haftung

Punkt Immobilien tritt als Vermittlungsplattform auf und haftet nicht für Inhalte, Zusagen oder Leistungen der vermittelten Makler oder für das Zustandekommen eines Geschäfts zwischen Eigentümern, Käufern und Maklern. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

20. Eigenverantwortliche Durchführung und Freistellung

Die rechtssichere und rechtskonforme Durchführung des Immobiliengeschäfts — einschließlich Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, Vertragsgestaltung, Einhaltung berufs-, gewerbe- und verbraucherschutzrechtlicher Vorgaben sowie ordnungsgemäßer Aufklärung der Beteiligten — obliegt allein dem Makler. Punkt Immobilien schuldet keine rechtliche Beratung und keine Durchführung des Geschäfts. Der Makler stellt Punkt Immobilien von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Punkt Immobilien geltend gemacht werden und auf den vom Makler erstellten oder verwendeten Inhalten, seinem Verhalten, einer Verletzung seiner Pflichten aus diesen AGB oder aus der gesetzlichen Pflichtenlage oder dem von ihm vermittelten Geschäft beruhen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung (insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe). Punkt Immobilien informiert den Makler unverzüglich über die Inanspruchnahme und gibt ihm, soweit zulässig und zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung. Die Freistellungspflicht besteht nur, soweit der freistellungsbegründende Umstand vom Makler zu vertreten ist. Sie erstreckt sich nicht auf Ansprüche, die auf einer eigenen Pflichtverletzung von Punkt Immobilien beruhen. Eine Haftung von Punkt Immobilien für eigene Pflichtverletzungen nach Ziffer 19 — insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Kardinalpflichten sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — wird durch diese Ziffer weder ausgeschlossen noch beschränkt. Die Verpflichtungen dieser Ziffer treffen ausschließlich den Makler als Unternehmer (§ 14 BGB) und begründen keine Pflichten der Suchenden (Verbraucher).

21. Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Soweit der Makler personenbezogene Daten von Eigentümern, Käufern oder sonstigen Betroffenen in die Plattform einstellt und Punkt Immobilien diese in seinem Auftrag und nach seiner Weisung verarbeitet (z. B. Speicherung, KI-gestützte Aufbereitung, Exposé-Erstellung, Bewertung, Syndizierung), handelt Punkt Immobilien insoweit als Auftragsverarbeiter und der Makler als Verantwortlicher im Sinne der Art. 4, 28 DSGVO. Für diese Verarbeitung gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der unter „Auftragsverarbeitung“ abrufbar ist und mit Freischaltung des Makler-Accounts Bestandteil des Vertrags wird; er geht diesen AGB im Umfang seines Regelungsgegenstands vor. Der Makler bestätigt, dass er für die eingestellten Daten über eine Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO) verfügt und seine Informations- und sonstigen Verantwortlichenpflichten erfüllt. Punkt Immobilien verarbeitet diese Daten nur nach dokumentierter Weisung des Maklers und setzt Unterauftragsverarbeiter (insbesondere EU-Hosting sowie KI-Dienstleister mit Verarbeitung auch außerhalb der EU bzw. des EWR, z. B. in den USA) nur nach Maßgabe des AVV und auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) ein. Der Makler willigt in die im AVV gelisteten Unterauftragsverarbeiter ein. Erhält der Makler Daten nach Zuordnung eines Leads zu eigenen Zwecken oder verarbeitet er sie über die Plattformnutzung hinaus, ist er hierfür eigenständig Verantwortlicher (vgl. Ziffer 5).

22. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

23. Schutzrechte

Marken, Logos, Texte, Code, Designs und sonstige Inhalte der Plattform sind urheber- bzw. markenrechtlich geschützt. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Plattform während der Vertragslaufzeit. Eine weitergehende Verwertung (z. B. Vervielfältigung, Wiederveröffentlichung, Scraping) ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

24. DACH-weite Geltung & lokale Pflichten

Die Plattform ist DACH-weit (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) verfügbar. Lokale berufs- und gewerberechtliche Pflichten des jeweiligen Maklers bleiben unberührt und sind vom Makler eigenverantwortlich einzuhalten.

25. Höhere Gewalt

Punkt Immobilien haftet nicht für die Nicht- oder verspätete Erfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations-, Hosting- oder Drittanbieter-Diensten). Für die Dauer des Ereignisses sind die betroffenen Pflichten ausgesetzt. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den hiervon betroffenen Teil des Vertrags kündigen.

26. Änderung und Einstellung von Leistungen

Punkt Immobilien ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ändern, zu ersetzen oder einzustellen, soweit dies dem Nutzer unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist und der wesentliche Vertragszweck nicht entfällt. Für die Änderung oder Einstellung optional bereitgestellter Funktionen (insbesondere KI- und Beta-Funktionen) besteht kein Anspruch auf Fortführung oder Ausgleich. Wesentliche Einschränkungen werden mit angemessener Frist angekündigt.

27. Änderung dieser Geschäftsbedingungen

Punkt Immobilien kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist (z. B. Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, neue oder geänderte Funktionen). Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform (z. B. E-Mail) angekündigt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Widerspruchsfall ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen; bis dahin gelten die bisherigen AGB fort. Gegenüber Suchenden (Verbrauchern) werden Änderungen nur nach den gesetzlichen Vorgaben und ausdrücklicher Zustimmung wirksam, soweit eine Zustimmungsfiktion unzulässig ist.

28. Sperrung & Kündigung

Wir sind berechtigt, einen Makler-Account temporär zu sperren oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die Maklererlaubnis erlischt, schwerwiegende Pflichtverletzungen vorliegen (z. B. betrügerische Lead-Bearbeitung, Bruch der Off-Market-Vertraulichkeit) oder ein begründeter Verdacht auf Verstöße gegen Geldwäschegesetz, DSGVO oder andere zwingende Vorschriften besteht. Die ordentliche Kündigung ist beiden Vertragspartnern jederzeit in Textform möglich. Bestehende Provisionsansprüche aus bereits vermittelten Geschäften bleiben unberührt.

29. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern (§ 13 BGB) — also Eigentümern und Käufern, die den Vertrag zu privaten Zwecken schließen — steht ein Widerrufsrecht zu. Für Makler, die als Unternehmer (§ 14 BGB) handeln, gilt dieser Abschnitt nicht; für die entgeltliche Veröffentlichung von Objekten besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 1 i. V. m. § 13 BGB). Die jederzeitige Beendigung der Buchung regelt Ziffer 7.6. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung informieren Sie uns (Paul Rinninger / Eye Catcher Studios, Carl-Orff-Ring 189, 87616 Marktoberdorf, service@punkt.immobilien) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Folgen des Widerrufs: Da unsere Leistung für Eigentümer und Käufer unentgeltlich ist, entstehen keine Zahlungspflichten. Bereits an einen Makler übermittelte Daten löschen wir auf Verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Erlöschen: Haben Sie verlangt, dass die Vermittlung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht, sobald wir die Vermittlung vollständig erbracht haben — also sobald Ihre Anfrage einem Makler zugeordnet und zugestellt wurde. Hierauf werden Sie vor dem Absenden gesondert hingewiesen.

30. Abtretung und Aufrechnung (Makler)

Diese Ziffer gilt nur gegenüber Maklern als Unternehmern. Der Makler kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Punkt Immobilien in Textform auf Dritte übertragen. Mit Forderungen von Punkt Immobilien kann der Makler nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder in einem rechtlichen Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung steht.

31. Rangfolge und Form

Individuelle Vereinbarungen (insbesondere der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Ziffer 21) gehen diesen AGB im Umfang ihres Regelungsgegenstands vor. Für Altfälle gilt zusätzlich die archivierte Provisionsvereinbarung nach Maßgabe der Ziffer 7.9. Im Übrigen gelten diese AGB. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Vorrangige Individualabreden im Sinne des § 305b BGB bleiben unberührt.

32. Hinweis zu Domains, Gattungsbegriffen und Ortsbezeichnungen

Die verwendeten bzw. zur Auswahl stehenden Domains und Bezeichnungen können beschreibende Gattungsbegriffe (z. B. „Immobilien“) sowie Orts-, Stadt- oder Regionsbezeichnungen enthalten. Diese dienen ausschließlich der schlagwortartigen, beschreibenden Kennzeichnung des Tätigkeitsbereichs und des räumlichen Tätigkeitsgebiets. Hieraus folgt keine Allein-, Spitzen- oder Monopolstellung; insbesondere wird nicht zum Ausdruck gebracht, dass es sich um das einzige, erste, umfassendste oder größte Angebot der Branche oder des Ortes handele. Gleichrangige Wettbewerber sind vorhanden. Ferner wird nicht der Eindruck erweckt, der Anbieter sei eine amtliche oder hoheitliche Stelle, eine Kammer, eine Innung, ein Berufs- oder Branchenverband oder eine sonstige berufsständische oder öffentlich-rechtliche Organisation. Anbieter ist ein privatwirtschaftlich betriebenes Vermittlungs- und Netzwerkangebot; die Angaben zum Betreiber ergeben sich aus dem Impressum sowie aus Ziffer 1 und 2.

33. Streitbeilegung & Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB Marktoberdorf; zwingende verbraucherschützende Gerichtsstände bleiben unberührt. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026.