Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Makler (Verantwortlicher) über die Plattform durch Punkt Immobilien (Auftragsverarbeiter) durchführen lässt. Er gilt ergänzend zu den AGB (insbesondere Ziffer 21) und geht diesen im Umfang seines Regelungsgegenstands vor.
1. Parteien und Rollen
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der jeweilige Makler. Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist Paul Rinninger, Eye Catcher Studios (Marke: Punkt Immobilien), Carl-Orff-Ring 189, 87616 Marktoberdorf. Punkt Immobilien verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Maklers.
2. Gegenstand, Art, Zweck und Dauer
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erbringung der Plattformleistungen (insbesondere Speicherung, KI-gestützte Aufbereitung von Objekt- und Textdaten, Exposé- und Texterstellung, Bewertung, Bildbearbeitung, Smart-Match, Syndizierung an Drittportale, Deal-Räume und Kommunikation). Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Nutzungsvertrags; mit dessen Beendigung gelten die Regelungen zu Löschung und Rückgabe (Ziffer 11).
3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
Verarbeitet werden insbesondere Stammdaten (Name, Anschrift), Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), Objekt- und Anfragedaten sowie Inhalte der Kommunikation. Kategorien betroffener Personen sind insbesondere Eigentümer, Käufer, Mietinteressenten und sonstige vom Makler eingebrachte Kontakte. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung; der Makler unterlässt deren Einstellung.
4. Weisungsrecht
Punkt Immobilien verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Maklers. Die Nutzung der Plattform und ihrer Funktionen durch den Makler gilt insoweit als Weisung. Hält Punkt Immobilien eine Weisung für rechtswidrig, kann deren Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung ausgesetzt werden.
5. Vertraulichkeit
Punkt Immobilien verpflichtet die zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
6. Technisch-organisatorische Maßnahmen
Punkt Immobilien trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, insbesondere: verschlüsselte Übertragung (TLS) und Speicherung (AES-256), rollen- und zeilenbasierte Zugriffskontrolle (Row-Level-Security), Authentifizierung, Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge (Audit-Logs) sowie regelmäßige Datensicherung. Die Maßnahmen werden dem Stand der Technik fortlaufend angepasst.
7. Unterauftragsverarbeiter
Der Makler genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter: Supabase Inc. (Datenbank, Authentifizierung, Storage, Server-Funktionen; EU-Region), OpenAI, L.L.C. (KI-Funktionen; USA), IONOS SE (Domain- und E-Mail-Dienste) sowie der zur technischen Auslieferung eingesetzte Hosting- bzw. CDN-Anbieter. Punkt Immobilien schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter Verträge nach Art. 28 DSGVO und informiert den Makler vor Hinzuziehung weiterer Unterauftragsverarbeiter; der Makler kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.
8. Drittlandübermittlung
Soweit Daten außerhalb der EU bzw. des EWR (insbesondere in den USA) verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere des EU-US Data Privacy Framework (soweit der Anbieter zertifiziert ist) sowie der EU-Standardvertragsklauseln, ergänzt um geeignete zusätzliche Maßnahmen.
9. Unterstützung des Verantwortlichen
Punkt Immobilien unterstützt den Makler im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Anfragen betroffener Personen, die unmittelbar an Punkt Immobilien gerichtet werden, leitet Punkt Immobilien an den Makler weiter.
10. Meldung von Verletzungen
Punkt Immobilien informiert den Makler unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die die vom Makler verantworteten Daten betreffen, und stellt die zur Erfüllung der Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33, 34 DSGVO) erforderlichen Informationen bereit.
11. Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Vertrags löscht Punkt Immobilien die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Maklers zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Regelungen zu Datenexport und Löschfristen nach Ziffer 18 der AGB gelten ergänzend.
12. Nachweise und Überprüfungen
Punkt Immobilien stellt dem Makler die zum Nachweis der Einhaltung dieses AVV erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen im erforderlichen und zumutbaren Umfang, vorrangig durch Bereitstellung geeigneter Nachweise.
13. Haftung
Für die Haftung im Verhältnis der Parteien gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Art. 82 DSGVO, ergänzt um die Haftungsregelungen der AGB (Ziffer 19), soweit datenschutzrechtlich zulässig.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen dieses AVV bedürfen mindestens der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die AGB und die Datenschutzerklärung.
Stand: Juni 2026.